Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schloß Wernigerode Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH

Stand 01.07.2022

§ 1
Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Schloß Wernigerode GmbH - im folgenden Schloß genannt - mit dem Kunden (Bestätigung von Veranstaltungen etc.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Schlosses, insbeson-dere für die Vermietung von Räumlichkeiten an Gruppen oder Einzelpersonen, für Gruppenführungen (Reisegruppen u. a.) und für einzelne Besucher. Der Vertrag ist wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung des Schlosses dem Kunden gemeinsam mit diesen Geschäftsbedingungen vorliegt. Gleiches gilt für den Kauf einer Eintrittskarte.

§ 2
Die Eintrittspreise im Schloß Wernigerode betragen ohne Führung:

  • Erwachsene/Rentner        9,00 €
  • Ermäßigungsberechtigte   8,00 €
  • Kinder von 6 - 14 Jahren   4,50 €
  • Familienkarte                 23,00 €

Bei Führungen durch Mitarbeiter unseres Hauses wird ein Führungsaufschlag von 5,00 EUR (bei fremdsprachigen Führungen von 7,00 EUR) pro Person auf den Eintrittspreis erhoben. Gruppen unter 10 Personen verwenden bitte den von uns angebotenen Audioguide. Es ist aber zu beachten, dass bei Abendführungen (dies sind alle Führungen nach Schließung des Schlosses, d. h. im Sommerhalbjahr nach 18.00 Uhr, im Winterhalbjahr an Wochentagen nach 17.00 Uhr, an Feiertagen, Sonnabenden und Sonntagen nach 18.00 Uhr) eine Mindestgebühr von 150,00 EUR (Kostümführung 175,00 Euro) erhoben wird, unabhängig von der Größe der Gruppe. Ist die Anzahl der Besucher höher, bleibt es beim Preis von 15,00 EUR/ ab 22 Uhr 17,00 Euro (Kostümführung zusätzlich der Aufwandpauschale von 25 €).

  • Abendführungen 15,00 EUR p./P., ab 22.00 Uhr 17,00 € p.P., Mindestpauschale 150,00 EUR/170,00 EUR
  • Abendführung im historischen Kostüm 15,00 EUR p./P., ab 22.00 Uhr 17,00 € p.P. / Mindestpauschale 150,00 EUR/170,00 EUR + 25 € Kostümpauschale
  • Führung auf den Bergfried und Besichtigung der ca. 600 Jahre alten Gewölbe: Aufschlag zum Eintrittspreis 5,00 EUR
  • Buchung Märchenfee 60,00 €

Für die Vermietungen bzw. Verpachtungen von Räumlichkeiten gelten folgende Preise:

  • Rauchsalon (max. 20 Personen)
    eine Abendveranstaltung - 300,00 EUR
  • Halle (bis 60 Personen)
    eine Abendveranstaltung - 620,00 EUR
  • Billardzimmer
    eine Abendveranstaltung – 140,00 EUR
  • Festsaal (max. 80 Personen)
    eine Abendveranstaltung - 3.000,00 EUR
  • Trauungen in der Schloßkirche - 420,00 EUR
  • Innenhof – 1.100,00 EUR
  • Große Freiterrasse - 1.100,00 EUR
  • Weinterrassen und Wäschekammer – auf Anfrage
  • Rauchsalon bei standesamtlicher Trauung – 200,00 EUR

  • Kutsche - 220,00 bis 250,00 EUR (je Anbieter)

Bei Mietungen von Räumlichkeiten wird durch das Schloß eine Aufsichtsperson gestellt, die durch den Vermieter gesondert in Höhe von 25,00 EUR pro Stunde in Rechnung gestellt wird. Die Besucherordnung des Schlosses Wernigerode ist verbindlicher Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

§ 3
Bei abgeschlossenen Leistungsverträgen kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß seinen Rücktritt erklären. Das Schloß behält sich vor, einen Schaden-ersatz in Höhe von 40 Prozent des Rechnungsbetrages einzufordern. Einzelne Tagesbesucher erkennen mit dem Kauf einer Eintrittskarte die Geschäftsbedingungen an. Eine Rücknahme bereits erworbener Eintrittkarten kann nur im besonders begründeten Einzelfall erfolgen. Eine über solche Entscheidungen hinausgehende Erstattung von Eintrittsgeldern ist ausgeschlossen.

§ 4
Änderungen für angemeldete Gruppenführungen (Uhrzeit, Personenzahl etc.) sind den entsprechenden Mitarbeitern des Schlosses unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnungslegung erfolgt nach der tatsächlichen Personenzahl.

§ 5
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Unwetter usw.) oder sonstiger vom Schloß nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb des Einflussbereiches des Schlosses, behält sich das Schloß das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz, zusteht.

§ 6
Bei Beschädigungen oder Verlusten jeglicher Art, die während der Vertragsdauer eintreten, wird der Kunde / der Besucher voll regressfähig gemacht (Wiederherstellungskosten unabhängig vom Wert müssen erbracht werden), sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Schlosses liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

§ 7
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung zu zahlende Abgabe an Dritte, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnü-gungssteuer usw., hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

§ 8
Soweit das Schloß für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Schloß von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

§ 9
Rechnungen sind sofort ohne Abzug entsprechend der Rechnungslegung zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 10,00 EUR geschuldet.

§ 10
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

§ 11
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Schlosses. Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Wernigerode.