Annahmestopp Öffentliche Bewertung von Kunstgegenständen / Abgabe bis 17.03.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund der hohen Resonanz sind mittlerweile eine große Menge an Objekten im Schloß eingegangen. Deshalb beenden wir die Annahme von Objekten vorzeitig, nehmen keine weiteren Leihgaben an und bitten Sie dringlich, keine weiteren Kunstgegenstände bei uns abzugeben.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schloß-Team

Der 17. Wernigeröder Museumsfrühling am 24. März 2019 naht und mit ihm die beliebte Veranstaltung „Teuer oder Täuschung“ auf dem Schloß Wernigerode. Damit Dr. Christian Juranek und Friedrich Häußer (Quedlinburg) - bekannt aus der Sendung BARES FÜR RARES – die alten Gegenstände unterhaltsam bewerten können, sind nun alle Interessierten herzlich eingeladen, Ihre Objekte abzugeben.

Für wen ist es interessant?
Jeder der gerne schon einmal wissen wollte, ob das Gemälde über seinem Sofa „echt“ ist oder ab das Erbstück der Tante in den Antiqitätenladen oder doch eher auf den Flohmarkt gehört. Die Kunstspezialisten auf dem Schloß versuchen für die abgegebenen Objekte sowohl eine geschichtliche als auch finanzielle Bewertung abzugeben. Lebendig wird die Veranstaltung am 24.3., 16.00 Uhr auch durch manche Ergänzungen der Besitzer.

Was darf abgegebenen werden?
Abgegeben werden darf jeder Kunstgegenstand (Gemälde, Porzellan, Musikinstrumente, Bücher, Kunsthandwerk etc.), auch kleinere (tragbare) Möbelstücke. Schmuck ist jedoch ausgenommen und wird nicht bewertet.

Wo und bis wann werden die Objekte angenommen, wann erhält man sie zurück?
Objekte bitte bis zum 17.03.2019 abgeben. Bitte melden Sie sich am Diensteingang des Schlosses Wernigerode (schräg gegenüber des Restaurants "Zum Büchsenmacher") während der Dienstzeiten, täglich 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erhalten eine Quittung für den leihweise abgegebenen Kunstgegenstand. In der Regel können Sie Ihr Kunstobjekt direkt nach der Veranstaltung am 24.03. mit nach Hause nehmen oder auch im Nachgang wieder im Schloß/über Diensteingang abholen.

Falls nicht alle Gegenstände in der öffentlichen Bewertung besprochen werden können, erhalten die Besitzer einer schriftliche Kurzinformation bei Abholung über ihr Objekt.

Die Veranstalter freuen sich auf spannende Objekte und die dazugehörigen Geschichten.