Per Fax an 0049/3943/ 55 30 55
Antrag auf Reproduktionsgenehmigung
Name des Antragstellers:
(ggf. Institution)
Anschrift
Anzahl der Aufnahmen
und Bezeichnung:
schwarz-weiß/color:
Verwendungszweck:
Autor und Herausgeber
bei Veröffentlichung:
Titel:
Verlag:
Auflagenhöhe:
Größe der Abbildungen
(Anteil pro Seite) in der
Publikation:
voraussichtlicher
Erscheinungstermin:
Verbindliche Benutzungsbedingungen:
1. Die fotografischen Aufnahmen/Bildvorlagen sind nur für den angegebenen Zweck und nur zur einmaligen Veröffentlichung freigegeben.
2. Die Erteilung einer Drehgenehmigung erfolgt auf der Grundlage konkreter Terminvereinbarungen und unter Vorlage eines Konzeptes für die vorgesehene Publikation.
3. Zur Betreuung der Fotoaufnahmen wird ein Museumsmitarbeiter beauftragt. Durch diesen erfolgt die Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten des Aufnahmemotivs.
4. Den Anweisungen des verantwortlichen Museumsmitarbeiters ist im Interesse der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Museum unbedingt Folge zu leisten.
5. Der Vertragsnehmer haftet für alle eventuellen Schäden, die im Zusammenhang oder als Folge der Fotoaufnahmen entstehen.
6. Für den Einsatz eines Museumsmitarbeiters zur Betreuung der Fotoarbeiten wird ein Stundenlohn entsprechend der geleisteten Stunden (12,00 Euro) in Rechnung gestellt.
7. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten an Dritte bedarf eines separaten Vertrages mit der Schloß Wernigerode® GmbH.
8. Bei der Verwendung von Bildvorlagen ist für jede einzelne Abbildung der genaue Herkunftsnachweis und Urhebervermerk erforderlich; bei Filmaufnahmen ist analog zu verfahren. Folgender Herkunftsnachweis wird als verbindlich anerkannt: Schloß Wernigerode GmbH.
9. Foto- und Filmaufnahmen, die ausschließlich Einzelobjekte zum Gegenstand haben, bedürfen der gesonderten Zustimmung durch den Eigentümer. Die Vermittlung der Verbindung zum entsprechenden Eigentümer erfolgt durch die Schloß Wernigerode GmbH.
10. Von jeder Veröffentlichung sind zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos an die Schloß Wernigerode GmbH zu senden.
11. Jeder Verwendung von Bildvorlagen zu Vervielfältigungszwecken ist gebührenpflichtig. Die Berechnung der Gebühren erfolgt in der Regel vor Verwendung der Vorlagen, spätestens bei Übersendung der Belegexemplare.
12. Für Reproduktionsaufnahmen kann ein Hausphotograph der Schloß Wernigerode GmbH beauftragt werden. Vom Nutzer ist dessen Honorar zu zahlen.
Ich erkenne diese Bedingungen als verbindlich an.
Ort/Datum: Unterschrift:
Genehmigung erteilt:
Ort/Datum: Unterschrift:
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